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Batteriegesetz-Hinweis | Rückgabe & Entsorgung

 

Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, dich auf Folgendes hinzuweisen:

1. Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Du kannst die Batterien nach Gebrauch entweder an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. 

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Unter dem Mülltonnen-Symbol befinden sich die chemischen Bezeichnungen der enthaltenen Schadstoffe:

  • Pb = Batterie enthält Blei

  • Cd = Batterie enthält Cadmium

  • Hg = Batterie enthält Quecksilber

Bitte beachte diese Hinweise, um einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

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